umschulung zum automobilkaufmann

Umschulung zum Automobilkaufmann

Interessierte können natürlich an einer Umschulung zum Automobilkaufmann bzw. Automobilkauffrau teilnehmen. Die Zeit der Umschulung hängt aber von verschiedenen Faktoren ab. Hier gibt es die Möglichkeit solange noch in seinem alten Beruf tätig zu sein und die Umschulung auf Teilzeit zu reduzieren, dann dauern die Maßnahmen etwa 36 Monate. Kann die Umschulung in Vollzeit stattfinden, kann sie auf zwei Jahre reduziert werden.

Die Umschulung findet ungefähr zur Hälfte in einem Betrieb und der Theorie statt. Es muss eine Prüfung vor der Industrie und Handelskammer absolviert werden. Sind schon Kenntnisse aus einem berufsnahen Bereich vorhanden, kann es sogar möglich sein, die Umschulungszeit auf ein weiteres zu kürzen.

Was beinhaltet eine Umschulung?

Bei der Umschulung zum Automobilkaufmann geht es in erster Linie um Rechtsformen, Sicherheit und Personalwirtschaft am jeweiligen Arbeitsplatz. Dazu gehören auch Sicherheitsmaßnahmen und Umweltschutz. Dazu kommen noch Büroorganisation sowie auch die Kommunikation mit Kunden, sowie auch den Mitarbeitern. Datenschutzbestimmungen ist ein weiteres Gebiet und natürlich ist auch die Datenverarbeitung ein Schwerpunkt.

Intensiviert wird die Umschulung mit Buchführung, Rechnungswesen und weiteren Themen wie beispielsweise Statistiken. Des Weiteren beinhaltet eine Umschulung das Marketing und den Vertrieb, genauso wie Garantie- und Serviceleistungen.

Besonders für eine Umschulung geeignet sind die Personen, die bereits im Kundenverkehr Erfahrungen gesammelt haben. Wer umschulen möchte, braucht allerdings entweder eine abgeschlossene Berufsausbildung oder einen Realschulabschluss. Von Betrieben werden natürlich diejenigen bevorzugt, die einen hohen Schulabschluss haben, darum kann es vorkommen, dass sogar das Abitur den Weg zum Automobilkaufmann ebnet.

Über die Bezüge eines Umschülers kann pauschal nichts gesagt werden, denn die variieren von Bundesland zu Bundesland. Es kann jedoch davon ausgegangen werden, dass sie in etwa der Ausbildungsvergütung des ersten Lehrjahres gleich kommen. Wird die Umschulung allerdings in Vollzeit absolviert, gibt es keinerlei Vergütungen und der Umschüler muss dann wohl oder übel anders über die Runden kommen. Wird eine Umschulung schon länger ins Auge gefasst, können natürlich Rücklagen gebildet werden.

Es gibt aber auch die Möglichkeit, sich an die Agentur für Arbeit zu wenden, dann kann es durchaus sein, das eine Förderung machbar ist. Ferner können auch eventuell das Jobcenter der Arge oder eine Berufsgenossenschaft die richtigen Ansprechpartner sein.