KANN MAN DIE AUSBILDUNG ZUM AUTOMOBILKAUFMANN VERKÜRZEN?

Kann man die Ausbildung zum Automobilkaufmann verkürzen?

Bei der Ausbildung zum Automobilkaufmann handelt es sich um eine duale Ausbildung, die in Industrie und Handel sowie im Handwerk absolviert werden. Der Auszubildende hält sich für die Dauer der Ausbildung von drei Jahren sowohl im Betrieb als auch in der Berufsschule auf. Die Ausbildungsdauer von drei Jahren kann unter bestimmten Voraussetzungen verkürzt werden. Regelungen bezüglich einer Verkürzung (wie auch Verlängerung) der Ausbildung, lassen sich im Berufsbildungsgesetz nachlesen.

Verkürzt werden kann die Ausbildung zum Automobilkaufmann, wenn das Ausbildungsziel auch in weniger als drei Jahren bereits erreicht werden kann. Dies geht jedoch nicht ohne weiteres. Auszubildender sowie Ausbildungsbetrieb müssen sich hierfür zunächst an die zuständige Stelle wenden und einen entsprechenden Antrag stellen. Die zuständige Stelle kann beispielsweise die jeweilige Kammer sein. Es besteht auch die Möglichkeit einer Anrechnung. Hat der Auszubildende einen entsprechenden berufsbildenden Bildungsgang vorzuweisen, besteht potentiell die Möglichkeit, sich diesen auf die Dauer der Ausbildung anrechnen zu lassen. Die Regelungen hierfür stellen die Bundesländer auf, so dass man sich an die entsprechenden Stellen zwecks weiterführender Informationen wenden kann. Eine Verkürzung der Ausbildungsdauer ist auf maximal 1 1/2 Jahre möglich.

Die Ausbildung umfasst immer eine Zwischenprüfung sowie eine Abschlussprüfung, mit der Ausbildung beendet wird. Die IHK Berlin erklärt, dass es zwei Möglichkeiten der Verkürzung gibt. Zum einen die Verkürzung vor Beginn der Ausbildung, bei der bereits im Ausbildungsvertrag eine abweichende Ausbildungsdauer vereinbart und beantragt werden kann. Daneben gibt es noch die Möglichkeit der Verkürzung nach Beginn der Ausbildung. Dies kann in Angriff genommen werden, wenn erwartet werden kann, dass eine verkürzte Ausbildungsdauer ausreicht, um das Ziel der Ausbildung zu erreichen. In jedem Fall muss dann aber auch die verkürzte Zeit dazu genutzt werden, sich mit dem vollständigen Inhalt der Ausbildung, der normalerweise über drei Jahre verteilt worden wäre, auseinanderzusetzen. Die Inhalte werden dann also komprimiert vermittelt. Auch möglich ist eine vorzeitige Zulassung zur Abschlussprüfung. Bei bestandener Prüfung endet das Ausbildungsverhältnis bei Bekanntgabe der Prüfungsresultate. Die Mindestausbildungsdauer bei Ausbildungsberufen mit einer Regelausbildungszeit von drei Jahren liegt bei 1 ½ Jahren. Dies gilt als Mindestausbildungszeit und darf nicht unterschritten werden.